Meldezettel: an-, um- und abmelden
Worum geht es
Wer in eine Wohnung einzieht oder auszieht, meldet das der Meldebehörde. Das ist in Österreich das Gemeindeamt, in Städten mit eigenem Statut das Magistrat. Die Meldung läuft über den Meldezettel.
So gehen Sie vor
- Meldezettel ausfüllen. Das Formular finden Sie unter „Downloads“ oder im Gemeindeamt.
- Die Unterkunftgeberin oder der Unterkunftgeber unterschreibt, bei einer Mietwohnung ist das meist die Vermieterin oder der Vermieter.
- Bringen Sie den Meldezettel, einen amtlichen Lichtbildausweis und bei Neuanmeldung die Geburtsurkunde mit, wenn die Daten nicht im Register stehen.
- Im Gemeindeamt erhalten Sie eine Bestätigung, die Meldebestätigung.
Fristen und Kosten
Fristen und eventuelle Gebühren bestimmt das Meldegesetz. Die aktuellen Angaben finden Sie auf oesterreich.gv.at. Zahlen nennen wir hier nicht, damit nichts Veraltetes stehen bleibt.
Kontakt
Sandra Wieser, Meldeamt, Telefon +43 7487 000 00 00, buergerservice@lindenreith.example
Hinweis
Die Beschreibung ist ein allgemeiner Überblick, keine Rechtsauskunft. Alle Angaben zur Gemeinde sind erfunden.